AV-SH Stufe 2: Dieses Bildungsangebot richtet sich an berufsschulpflichtige Jugendliche, die sich nach Verlassen der allgemeinbildenden Schule oder Förderschule in keinem anderen Bildungsgang oder keiner anderen Qualifizierungsmaßnahme befinden und besonderen Förderbedarf haben.

 

AV-SH Stufe 3: Dieses Bildungsangebot richtet sich an berufsschulpflichtige Jugendliche mit Migrationshintergrund (Sprachkompetenz kleiner A2), die keinen Schulabschluss und keinen Ausbildungsplatz haben und sich weiter qualifizieren wollen.

 

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Mittlerer Schulabschluss (MSA) in 2 Jahren:

  • AVflex Gesundheit/Ernährung – einjährig und
  • Oberstufe der Berufsfachschule I Gesundheit/Ernährung (BGE) – einjährig

Die AVflex (AV = Ausbildungsvorbereitung) hat das Ziel, den Jugendlichen durch Vollzeitunterricht eine berufliche Grundbildung zu vermitteln. Sie bereitet die Jugendlichen für Berufe im medizinischen, pflegerischen und sozialen Bereich sowie im Bereich der Ernährung/Gastronomie vor.
Erwerben die Jugendlichen am Ende der AVflex Gesundheit/Ernährung die Zugangsberechtigung für den Besuch der Oberstufe der Berufsfachschule I Gesundheit/Ernährung können sie am Ende des zweiten Jahres den Mittleren Schulabschluss erwerben.

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Das Berufliche Gymnasium hat die Aufgabe, durch berufsbezogenen und allgemeinbildenden Unterricht den Schüler*innen eine Bildung zu vermitteln, die den Anforderungen eines Hochschulstudiums genügt. Ziel ist die Allgemeine Hochschulreife (das Abitur).

 

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Die Berufsoberschule Gesundheit und Soziales vermittelt durch berufsbezogene und allgemeinbildende Unterrichtsinhalte eine Bildung, die den Anforderungen für die Aufnahme eines Hochschulstudiums entspricht.

 

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Die Fachoberschule vermittelt durch berufsbezogene und allgemeinbildende Unterrichtsinhalte eine Bildung, die den Anforderungen für die Aufnahme eines Fachhochschulstudiums entspricht.

 

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