Zahnmedizinische*r Fachangestellte*r (ZFA) – Berufsschule Gesundheit

Ihre dreijährige Ausbildung findet in Ihrem Ausbildungsbetrieb und parallel dazu in der Berufsschule des RBZ Hannah-Arendt-Schule statt. Es gibt klar geregelte Zuständigkeiten und zu vermittelnde Ausbildungsinhalte für den betrieblichen und den schulischen Teil der Ausbildung. Nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung vor dem Prüfungsausschuss der Zahnärztekammer erhalten Sie die staatliche Anerkennung als „Zahnmedizinische*r Fachangestellte*r“ und dürfen künftig als ZFA tätig im gesamten Bundesgebiet sein.

Für die Ausbildung zur/zum ZFA wird mindestens ein „Erster allgemeinbildender Schulabschluss“ (ESA) empfohlen. Jedoch entscheidet letztlich der jeweilige Ausbildungsbetrieb darüber, welche schulischen Voraussetzungen die Bewerber*in mitbringen sollte. So befinden sich in den sehr heterogenen Berufsschulklassen Auszubildende mit ESA, MSA, Abitur aber auch Umschüler*innen.  

Im Beruf wird zudem Freude am Umgang mit Menschen aller Altersstufen und verschiedenster Herkunft, ein freundliches Auftreten, ein gepflegtes Äußeres, Sorgfalt, Teamfähigkeit, Flexibilität und Belastbarkeit erwartet. Zudem benötigen Sie als ZFA ein gewisses handwerkliches Geschick, um z. B. Füllungen anzurühren oder Abformungen des Kiefers anzufertigen.

Der Berufsschulunterricht findet im ersten Ausbildungsjahr an zwei Tagen in der Woche mit acht bis neun Unterrichtsstunden, im zweiten und dritten Jahr an einem Tag mit acht bis neun Unterrichtsstunden statt. Unterrichtet werden dreizehn berufsbezogene Lernfelder, die sich an den vielfältigen Aufgaben der/des ZFA in einer Zahnarztpraxis orientieren,  und die berufsübergreifenden Fächer Politik, Kommunikation, Englisch und Sport/Gesundheitsförderung.

Sollten Sie Interesse an einem Ausbildungsplatz zur/zum ZFA haben, dann bewerben Sie sich bitte direkt bei einem Ausbildungsbetrieb in der Region. Infrage kommen Zahnarztpraxen, kieferorthopädische und -chirurgische Zahnarztpraxen sowie Einrichtungen der Bundeswehr. Die Anmeldung zur Berufsschule erfolgt durch Ihren Ausbildungsbetrieb nach der Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages.