Pflegeassistent*in - Berufsfachschule III Sozialwesen 2-jährig (Einstieg mit MSA)

In der Berufsfachschule III Sozialwesen werden staatlich geprüfte Pflegeassistenten*innen ausgebildet, die als zusätzliche Kraft neben einer examinierten Pflegekraft Menschen mit Pflegebedarf pflegen. In Einrichtungen der Altenpflege und der Behindertenbetreuung werden an die PA besondere Ansprüche an die Kommunikations- und Teamfähigkeit gestellt. Zuverlässigkeit, Empathie und die Bereitschaft Menschen zu berühren sind weitere Eigenschaften, die dem Menschen mit Pflegebedarf Sicherheit und Geborgenheit vermitteln. Die Ausbildung vermittelt die Fertigkeiten der basispflegerischen Versorgung in den Praxiswochen und im Praxisunterricht. Ausgehend von beruflichen Lernsituationen wird das theoretische Hintergrundwissen im Lernfeldunterricht vermittelt. Der Schwerpunkt liegt in der Geriatrie, also in der Pflege, Versorgung und Beschäftigung des alten Menschen. Die Ausbildung dauert zwei Jahre und endet mit einer staatlichen theoretischen und praktischen Prüfung. Zusätzlich kann ein Schulabschluss erworben werden, der der Fachhochschulreife gleichwertig ist.

Mittlerer Schulabschluss (MSA) oder gleichwertiger Abschluss.

Weitere Voraussetzungen für die Aufnahme sind:

  • Ein erweitertes Führungszeugnis, das nicht älter als drei Monate ist muss am ersten Schultag vorgelegt werden
  • Eine Impfdokumentation oder ein ärztliches Zeugnis über einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern oder ein ärztliches Zeugnis über eine bestehende Immunität gegen Masern oder der Nachweis über eine medizinische Kontraindikation der Impfung gegen Masern muss am ersten Schultag vorgelegt werden
  • Wurde der Schulabschluss im Ausland erworben, ist der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 vorzulegen (BFSVO vom 20.Juli 2017)

Kosten

Für besondere unterrichtliche Aufgaben, z.B. im Unterrichtsbereich Hauswirtschaft – Fachpraxis u.a.  können Kosten in Höhe von € 40 pro Schuljahr entstehen. Laut Beschluss der Pädagogischen Konferenz  vom 26.09.2013 werden je Schüler*in 5,00 € Kopierkosten pro Schuljahr erhoben. Für diese berufliche Ausbildung ist Berufsbekleidung erforderlich. Die Kosten betragen ca. 100 € und müssen 2 Wochen nach Ausbildungsbeginn zur Verfügung stehen. Die Fachlehrer*innen informieren über geeignete Berufskleidung. Während der Ausbildung finden teambildende Seminare und berufsbezogene Fortbildungen statt, für die Teilnahmepflicht besteht. Die Kosten liegen zwischen 110 und 150 €.Die Ausbildung ist nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) förderungswürdig. Anträge sind beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung zu stellen. Über weitere Förderungsmöglichkeiten berät die zuständige Agentur für Arbeit.

 

Auswahlkriterien

Übersteigt die Anzahl der Bewerber*innen die zur Verfügung stehenden Schulplätze, werden die Fächer Deutsch, Mathe, Englisch, Biologie (oder eine andere Naturwissenschaft), Wirtschaft/Politik (oder Weltkunde) bei der Berechnung des Notendurchschnitts zu Grunde gelegt.                               

Die Ausbildung umfasst 2 Jahre in Vollzeitform.

Berufsbezogener Unterricht 

  • Lernfelder 
    • Lernfeld 1 (professionelle Pflege, Versorgung und Betreuung) 
    • Lernfeld 2 (Gesundheit fördern und präventiv handeln)
    • Lernfeld 3 (Beobachten, Informieren, Organisieren der übertragenen Aufgaben und Dokumentieren in der Pflege)  
    • Lernfeld 4 (Menschen personen- und situationsgerecht pflegen, versorgen und betreuen)
  • Praxiswochen (insgesamt 24 Praxiswochen, pro Jahr 12 Wochen, teilweise in den Schulferien) 

Berufsübergreifender Unterricht 

  • Wirtschaft und Politik 
  • Deutsch   
  • Mathematik
  • Englisch  
  • Religion 
  • Sport      

Bewerbung 

Die Aufnahme erfolgt zu Beginn eines jeden Schuljahres. Die Bewerbungsunterlagen sind bis zum 28. Februar (Schaltjahr am 29. Februar) des laufenden Schuljahres einzureichen.

Zur Anmeldung gehören: 

  1. ausgefüllter Aufnahmeantrag (dort unter "Sozialwirtschaftliche Berufe")
  2. lückenloser Lebenslauf aus dem besonders der Berufsbezug hervorgeht 
  3. beglaubigte Zeugniskopien vom MSA oder gleichwertige, Abschluss zum Nachweis des bisherigen Ausbildungsganges (schulisches Abschlusszeugnis bzw. vorangehendes Halbjahreszeugnis/Abschlusszeugnis der Berufsschule)
  4. Nachweise über Praktikumszeiten/FSJ/BufDi o. Ä. im sozialen Bereich
  5. Sprachzertifikat B2 (CEF) von Bewerber*innen, die ihren Abschluss im Ausland erworben haben

Aufnahmeverfahren 

Die Bescheide über Aufnahme bzw. Nichtaufnahme werden in der Regel bis Ende März erteilt. 

Bitte sehen Sie von vorherigen Rückfragen ab.  

Bewerber*innen auf der Nachrückerliste werden von der Schule sofort benachrichtigt, wenn ein Platz frei ist.

Infoblatt

Aufnahmeantrag (dort unter "Sozialwirtschaftliche Berufe")