Erzieher*in - Fachschule für Sozialpädagogik

Staatlich anerkannte Erzieher*innen führen als pädagogische Fachkräfte die Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsarbeit im Rahmen des Gesamtkonzeptes einer Einrichtung eigenverantwortlich aus. Den Erzieher*innen  können Fachkräfte mit Teilaufgaben zugeordnet werden (z. B. Sozialpädagogische Assistent*innen).

Erzieher*innen können in unterschiedlichen Arbeitsfeldern tätig werden:

  • Kindertageseinrichtungen
  • Hort und betreute Grundschule
  • Offene Kinder- und Jugendarbeit
  • Einrichtungen der Jugendhilfe
  • Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit besonderen Bedürfnissen
  • Einrichtungen der Gesundheitsförderung
  • Schulen und Schulsozialarbeit
  • Verwaltung und Behörden

Es handelt sich um eine 3-jährige Vollzeitausbildung. Sie enthält eine berufspraktische Ausbildung im Umfang eines Jahres. Im Laufe der drei Jahre werden verschiedene Praktika in verschiedenen Arbeitsfeldern absolviert, die schulisch begleitet und in die Unterrichtsprozesse integriert sind. Die Praxisstätten und die Fachschule arbeiten hier eng zusammen.

 

Die Bewerbung für die 3,5-jährige berufsbegleitende Form der Ausbildung ist möglich. Die Durchführung dieses Bildungsganges hängt von der Anzahl der eingehenden Bewerbungen ab.

 

Bewerber*innen mit einem Abschluss als „Staatlich geprüfte*r Sozialpädagogische*r Assistent*in “ absolvieren die Ausbildung in der Regel in einer auf 2 Jahre verkürzten Form.

 

Zusammen mit dem Berufsabschluss wird eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung erworben.

  • Der Mittlere Schulabschluss oder ein gleichwertiger Schulabschluss in Verbindung mit dem Abschluss in einem Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder dem Seearbeitsgesetz oder der Abschluss einer nach Bundes- oder Landesrecht vergleichbar geregelten Ausbildung, sowie ein Nachweis über 150 Stunden Praxis in einer anerkannten Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe,
    oder
  • der Mittlere Schulabschluss oder ein gleichwertiger Schulabschluss in Verbindung mit einer auf die Zielsetzung des Schwerpunktes bezogenen einschlägigen Berufstätigkeit von drei Jahren,
    oder
  • Fachhochschulreife/Abitur und 150 Stunden einschlägige Praxis bis zur Aufnahme des Schuljahres.
  • Ausreichende Deutschkenntnisse werden vorausgesetzt (Zertifikat B 2, CEF) für Bewerber mit nicht deutscher Muttersprache 

Ausbildungsinhalte
Berufsbezogener Unterricht

  • Lernfeld 1: Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiter entwickeln
  • Lernfeld 2: Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten
  • Lernfeld 3: Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern
  • Lernfeld 4: Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten
  • Lernfeld 5: Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen
  • Lernfeld 6: Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren
  • Wahlpflichtunterricht

Fachrichtungsübergreifender Unterricht 

  1. Deutsch/Kommunikation mit Sprachbildung 
  2. Naturwissenschaft und Technik 
  3. Wirtschaft und Politik

Praxiswochen     

  • 1. Klassenstufe = 330 Stunden     
  • 2. Klassenstufe = 330 Stunden     
  • 3. Klassenstufe = 660 Stunden

Der Unterricht für die Fachschüler findet überwiegend in der Nebenstelle Petrischule, Apenrader Str. 164, statt.

Bewerbung
Die Aufnahme erfolgt zum 01. August eines jeden Schuljahres. Die Bewerbungsunterlagen sind bis 28. Februar des laufenden Schuljahres einzureichen:

  1. Aufnahmeantrag für die Ausbildung (Vordruck bitte mit Rückporto in der Schule anfordern oder hier herunterladen)
  2. Lebenslauf (unterschrieben)    
  3. beglaubigte Kopie des schulischen Abschlusszeugnisses    
  4. beglaubigter Nachweis der beruflichen Aufnahmevoraussetzung (Berufschulzeugnis)    
  5. Nachweise über einschlägige/sozialpädagogische Praxiszeiten (Notenbonus möglich).     

Bei der Aufnahme in die Fachschule muss ein „Erweitertes Führungszeugnis“ vorgelegt werden.

 

Aufnahmeverfahren
Jede Bewerbung wird in eine Bewerberliste eingetragen. Die Aufnahme erfolgt, sofern die Anzahl der Bewerber*innen die Zahl der angebotenen Schulplätze übersteigt, nach Leistung. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung oder eine von ihr beauftragte Vertretung. Die Entscheidung über die Aufnahme wird schriftlich mitgeteilt.

Infoblatt Vollzeitausbildung

Anmeldeformular (dort unter Heil- und Sozialpädagogische Berufe)

Erzieher*in im BERUFENET