Berufsfachschule I Gesundheit und Ernährung in einjähriger (BFS) und zweijähriger Form (BGE) mit Erwerb des Mittleren Schulabschlusses

Die Berufsfachschule I (Gesundheit und Ernährung) hat das Ziel, den Jugendlichen durch Vollzeitunterricht eine berufliche Grundbildung in den Bereichen Gesundheit und Ernährung zu vermitteln. Am Ende des zweiten Jahres kann der Mittlere Schulabschluss erworben werden.

In die Berufsfachschule I Gesundheit und Ernährung können Jugendliche aufgenommen werden, die den Ersten Allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA) erreicht haben. Die Aufnahme erfolgt in die einjährige Berufsfachschule Gesundheit und Ernährung (BFS).

Der Abschluss mit einem Notenschnitt von 3,5 oder besser berechtigt zur Aufnahme in eine Oberstufe der zweijährigen Berufsfachschule I Gesundheit und Ernährung (BGE) im Rahmen der dort zur Verfügung stehenden Schulplätze.

Bewerber*innen mit abgeschlossener Berufsausbildung können in die Oberstufe aufgenommen werden. Weitere Voraussetzungen für die Aufnahme sind:

  • Wurde der Schulabschluss im Ausland erworben, ist der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 vorzulegen (BFSVO vom 20.Juli 2017)
  • Englischkenntnisse auf dem Niveau des Ersten Allgemeinbildenden Schulabschlusses. Fehlt im Halbjahreszeugnis bzw. im Abschlusszeugnis die Englischnote, muss ein Nachweis über Englischkenntnisse erbracht werden. Schüler*innen ohne Englischkenntnisse können nicht aufgenommen werden.

Fachrichtungsbezogener Lernbereich:

  • Gesundheit
  • Ernährung
  • Datenverarbeitung
  • Fachpraxis Gesundheit / Ernährung   

Fachrichtungsübergreifender Lernbereich:      

  • Deutsch/Kommunikation
  • Englisch
  • Mathematik
  • Wirtschaft/Politik
  • Sport
  • Religion oder Philosophie
  • Berufsorientierung

Anmeldungen sind bis zum 28. (in Schaltjahren bis 29.) Februar des laufenden Schuljahres einzureichen.

Zur Anmeldung gehören: 

  • ein ausgefülltes Anmeldeformular
  • eine beglaubigte Fotokopie/Abschrift des letzten Schulzeugnisses
  • ein vollständiger Lebenslauf (mit eigenhändiger Unterschrift)
  • eine Mehrfachbewerbungserklärung.

Der Bescheid über Aufnahme oder Ablehnung erfolgt schriftlich bis Ende März. Wir bitten Sie, bis zu diesem Zeitpunkt von telefonischen Anfragen in unserem Schulbüro abzusehen. Bewerber*innen auf der Nachrückliste werden von der Schule sofort benachrichtigt, wenn ein Platz frei wird. Nachfragen sind also nicht erforderlich. Zur Beschleunigung des Aufnahmeverfahrens werden diejenigen Bewerber*innen, die sich für einen anderen Bildungsgang oder eine betriebliche Berufsausbildung entscheiden, gebeten, ihre Bewerbung für einen Platz an der Berufsfachschule umgehend schriftlich zurückzuziehen.

Infoblatt

Anmeldeformular (dort unter Berufliche Grundbildung / Mittelerer Schulabschluss)