Bäckerei

Ihre dreijährige Ausbildung findet in Ihrem Ausbildungsbetrieb und parallel dazu in der Berufsschule des RBZ Hannah-Arendt-Schule statt. Es gibt klar geregelte Zuständigkeiten und zu vermittelnde Ausbildungsinhalte für den betrieblichen und den schulischen Teil der Ausbildung. Nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung vor den Prüfungsausschüssen der Handwerkskammer dürfen sie künftig im gesamten Bundesgebiet tätig sein.

Für die Ausbildung in den Berufen des Bäckereihandwerkes wird mindestens ein „Erster allgemeinbildender Schulabschluss“ (ESA) empfohlen. Jedoch entscheidet letztlich der jeweilige Ausbildungsbetrieb darüber, welche schulischen Voraussetzungen die Bewerber*in mitbringen sollte. So befinden sich in den sehr heterogenen Berufsschulklassen Auszubildende mit ESA, MSA, Abitur aber auch Umschüler*innen.  

In den Berufen wird ein freundliches Auftreten, ein gepflegtes Äußeres, Sorgfalt, Teamfähigkeit, Flexibilität und Belastbarkeit erwartet.

Die Schüler*innen haben im 1. Ausbildungsjahr 2 Tage pro Woche Unterricht. Ab dem 2. Ausbildungsjahr und im 3. Ausbildungsjahr haben die Schüler*innen jeweils einen Berufsschultag pro Woche Der Fachunterricht wird entsprechend dem Lernfeldkonzept durchgeführt. Zusätzlich sind die Fächer Dänisch, EDV, Wirtschaft/Politik sowie Sport Bestandteil des Stundenplans. In allen Fächern ist der Berufsbezug das Grundprinzip bei der Unterrichtsgestaltung. In zwei modern ausgestatteten Fachräumen (Bäckereiverkaufsraum und Backwerkstatt) findet pro Woche ein 2- bis 4-stündiger Praxisunterricht statt, der einen hohen Stellenwert für die Ausbildung hat. Am Ende des ersten Ausbildungsjahres führen wir mit den Schüler*innen ein Teamtraining durch, um die Sozialkompetenz und Teamfähigkeit der Schüler*innen zu verbessern.

Sollten Sie Interesse an einem Ausbildungsplatz in einem Ausbildungsberuf des Bäckereihandwerkes  haben, dann bewerben Sie sich bitte direkt bei einem Ausbildungsbetrieb in der Region. Die Anmeldung zur Berufsschule erfolgt durch Ihren Ausbildungsbetrieb nach der Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages.