Allgemeine Hochschulreife - Berufliches Gymnasium

Das Berufliche Gymnasium hat die Aufgabe, durch berufsbezogenen und allgemeinbildenden Unterricht den Schüler*innen eine Bildung zu vermitteln, die den Anforderungen eines Hochschulstudiums genügt. Ziel ist die Allgemeine Hochschulreife (das Abitur). Am Ende des 12. Schuljahres kann der schulische Teil der Fachhochschulreife ohne Prüfung erreicht werden.

 

Die Dauer des Schulbesuchs beträgt drei, höchstens vier Jahre. Eine nicht bestandene Abiturprüfung kann nach einem weiteren Schulbesuchsjahr einmal wiederholt werden. Ein vorangegangener Besuch der Oberstufe eines Gymnasiums wird auf die Schulbesuchsdauer des Beruflichen Gymnasiums angerechnet.

Zum Besuch des Beruflichen Gymnasiums sind berechtigt

 

  1. Schüler*innen mit einem durch Prüfung erworbenen Mittleren Schulabschluss,

    a) der nach den Bestimmungen der jeweils besuchten allgemein bildenden Schulart zum Besuch der Oberstufe berechtigt,

    b) der in einem Bildungsgang der berufsbildenden Schularten erworben wurde und dessen Noten in nicht mehr als einem Fach schlechter als „befriedigend“ sind, in dem kein Fach mit „mangelhaft“ oder „ungenügend“ benotet ist und in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache eine Durchschnittsnote von 3,0 oder besser erzielt worden ist,

    c) der mit einer Externenprüfung erworben wurde und dessen Noten in nicht mehr als einem Fach schlechter als „befriedigend“ sind, in dem kein Fach mit „mangelhaft“ oder „ungenügend“ benotet ist und in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache eine Durchschnittsnote von 3,0 oder besser erzielt worden ist; abweichend hiervon kann die für berufliche Schulen zuständige Schulaufsicht auf Antrageine Berechtigung zum Besuch des Beruflichen Gymnasiums aussprechen, wenn das im Abschlusszeugnis gezeigte Leistungsbild bei einer Durchschnittsnote von 3,0 oder besser in allen Fächern eine erfolgreiche Mitarbeit im Beruflichen Gymnasium erwarten lassen kann,
     
  2. Schüler*innen mit einem durch Prüfung erworbenen Mittleren Schulabschluss, soweit die Klassenkonferenz der abgebenden Gemeinschaftsschule oder berufsbildenden Schule auf Antrag den Übergang in die Oberstufe befürwortet; die Voraussetzungen dafür sind gegeben, wenn

    a) In Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls die bisherige Lernentwicklung, der Leistungsstand und das Lernverhalten des/der Schüler*in eine erfolgreiche Mitarbeit in der Oberstufe erwarten lassen und

    b) der/die Schüler*in den Mittleren Schulabschluss mit einer Durchschnittsnote in allen Fächern von 3,0 oder besser erreicht hat,
     
  3. Schüler*innen, die an einer Gemeinschaftsschule oder an einem Gymnasium in Schleswig-Holstein in die Oberstufe versetzt worden sind,
     
  4. Schüler*innen, die den Mittleren Schulabschluss durch eine abgeschlossene Berufsausbildung erworben haben, sofern die Leistungen im Abschlusszeugnis der Berufsschule in nicht mehr als einem Fach schlechter als „befriedigend“ sind, kein Fach mit „mangelhaft“ oder „ungenügend“ benotet ist und in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache eine Durchschnittsnote von 3,0 oder besser erzielt worden ist,
     
  5. Schüler*innen, die in einem anderen Bundesland oder an einer Deutschen Auslandsschule die Berechtigung für den Eintritt in die Oberstufe erworben haben.

 

Bei beschränkten Aufnahmemöglichkeiten erfolgt die Auswahl der Bewerber*innen über den Notendurchschnitt. Dieser kann mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung um 0,5 verbessert werden, außer der Mittlere Schulabschluss wurde erst durch die Berufsausbildung erworben. Schüler*innen von kooperierenden Schulen, die die Aufnahmebedingungen erfüllen,haben einen Anspruch auf Aufnahme in das Berufliche Gymnasium der Hannah-Arendt-Schule, nicht aber einen Anspruch auf ein bestimmtes Profil.

 

Liegt ein Abschlusszeugnis zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vor, wird das letzte Halbjahreszeugnis zu Grunde gelegt. Kommt es zu einer Aufnahme, ist diese solange vorläufig, bis ein Abschlusszeugnis vorgelegt wird, mit dem die Aufnahmebedingungen erfüllt werden. Genügt das Abschlusszeugnis diesen Bedingungen nicht mehr, ist die Aufnahme nichtig!

 

Wurde der schulische Abschluss im Ausland erworben, ist der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 nach dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen: Lernen, Lehren, Beurteilen (GER)“ vorzulegen.

Schwerpunkte

Mit dem Eintritt in das Berufliche Gymnasium der Hannah-Arendt-Schule entscheiden sich die Schüler*innen für einen der angebotenen Schwerpunkte:

Im Beruflichen Gymnasium Ernährung ist das der Schwerpunkt

  • Ernährung in Verbindung mit Deutsch, 

im Beruflichen Gymnasium Gesundheit und Soziales sind das die Schwerpunkte

  • Gesundheit in Verbindung mit Mathematik bzw.
  • Erziehungswissenschaften in Verbindung mit Deutsch oder Englisch.

Die tatsächlich angebotenen Kombinationen richten sich nach den Bewerber*innenwünschen und –zahlen. Es wird von Seiten der Schule angestrebt, jedes der drei beruflichen Schwerpunktfächer mindestens einmal anzubieten. Ebenso sollen die Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik möglichst mindestens einmal als Schwerpunktfach angeboten werden. Die genannten Fächer werden auf erhöhtem Anforderungsniveau (eA) im Regelfall 5 Stunden pro Woche unterrichtet und sind Teil der schriftlichen Abiturprüfung.

 

Unterrichtsfächer

Der Unterricht findet in der Einführungs- und in der Qualifikationsphase überwiegend im Klassenverband statt. Weiterhin sind folgende verbindliche Fächer auf grundlegendem Anforderungsniveau (gA) in den einzelnen Schulhalbjahren zu belegen – sofern es sich nicht um eA-Fächer handelt:

  • Im Beruflichen Gymnasium Ernährung: Deutsch, Englisch, Dänisch oder Französisch oder Spanisch, Gemeinschaftskunde, Wirtschaftslehre, Religion oder Philosophie (11. und 12. Jg.), Mathematik, Biologie, Chemie, Berufliche Informatik (11. und 12. Jg.), Sport, Kunst oder Musik oder Literatur oder Darstellendes Spiel (13. Jg.).
  • Im Beruflichen Gymnasium Gesundheit und Soziales: Deutsch, Dänisch oder Französisch oder Spanisch, Englisch, Erziehungswissenschaften, Gemeinschaftskunde, Wirtschaftslehre, Religion oder Philosophie (11. und 12. Jg.), Mathematik, Biologie (im Schwerpunkt Erziehungswissenschaften) oder Chemie (im Schwerpunkt Gesundheit), Berufliche Informatik (11. und 12. Jg.), Gesundheit, Sport, Kunst oder Musik oder Literatur oder Darstellendes Spiel (13. Jg.).

 

Am Beruflichen Gymnasium der Hannah-Arendt-Schule wird seit dem Schuljahr 2015/16 ein Berufsorientierungskonzept in die Ausbildung integriert und umgesetzt. Dazu erhalten die Schüler*innen in Klasse 11 eine Unterrichtsstunde Berufsorientierung zusätzlich pro Woche. Dieses Konzept beinhaltet ebenfalls ein verbindliches zweiwöchiges Praktikum, das zur Zeit in den letzten beiden Schulwochen von Klasse 11 durchgeführt wird.

Anmeldeverfahren

Der Antrag für das jeweils folgende Schuljahr ist in der Zeit vom 1. Februar bis zum 28. Februar einzureichen. Dem Antrag sind alle geforderten Anlagen beizufügen – siehe Antrag auf Aufnahme. Der Bescheid über das Ergebnis des Aufnahmeverfahrens wird in der Regel bis zum 31. März erteilt.

 

Es wird dringend darum gebeten, im Falle mehrerer Schulplatzangebote nur einen Schulplatz anzunehmen!

 

Abgelehnte Bewerber*innen haben noch die Möglichkeit, über eine Warteliste aufgenommen zu werden, sofern sie die Aufnahmebedingungen erfüllen.

 

Ein Aufnahmeantrag kann unter Bewerbung und Anmeldeformulare heruntergeladen werden.

Infoblatt RBZ Hannah-Arendt-Schule (PDF)

Anmeldeformular (dort unter Allgemeine / Fachgebundende Hochschulreife und Fachhochschulreife)