Allgemeine Hochschulreife - Berufliches Gymnasium

Das Berufliche Gymnasium hat die Aufgabe, durch berufsbezogenen und allgemeinbildenden Unterricht den Schüler*innen eine Bildung zu vermitteln, die den Anforderungen eines Hochschulstudiums genügt. Ziel ist die Allgemeine Hochschulreife (das Abitur). Am Ende des 12. Schuljahres kann der schulische Teil der Fachhochschulreife ohne Prüfung erreicht werden.

 

Die Dauer des Schulbesuchs beträgt drei, höchstens vier Jahre. Eine nicht bestandene Abiturprüfung kann nach einem weiteren Schulbesuchsjahr einmal wiederholt werden. Ein vorangegangener Besuch der Oberstufe eines Gymnasiums wird auf die Schulbesuchsdauer des Beruflichen Gymnasiums angerechnet.

Zum Besuch des Beruflichen Gymnasiums sind berechtigt:
 

  1. Schülerinnen und Schüler mit einem durch Prüfung erworbenen Mittleren Schulabschluss,

    a) der nach den Bestimmungen der jeweils besuchten allgemeinbildenden Schulart zum Besuch der Oberstufe berechtigt,

    b) der in einem Bildungsgang der berufsbildenden Schularten erworben wurde und dessen Noten in nicht mehr als einem Fach schlechter als „befriedigend“ sind, in dem kein Fach mit „mangelhaft“ oder „ungenügend“ benotet ist und in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache eine Durchschnittsnote von 3,0 oder besser erzielt worden ist,

    c) der mit einer Externenprüfung erworben wurde und dessen Noten in nicht mehr als einem Fach schlechter als „befriedigend“ sind, in dem kein Fach mit „mangelhaft“ oder „ungenügend“ benotet ist und in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache eine Durchschnittsnote von 3,0 oder besser erzielt worden ist; abweichend hiervon kann die für berufliche Schulen zuständige Schulaufsicht auf Antrag eine Berechtigung zum Besuch des Beruflichen Gymnasiums aussprechen, wenn das im Abschlusszeugnis gezeigte Leistungsbild bei einer Durchschnittsnote von 3,0 oder besser in allen Fächern eine erfolgreiche Mitarbeit im Beruflichen Gymnasium erwarten lassen kann,
     
  2. Schülerinnen und Schüler mit einem durch Prüfung erworbenen Mittleren Schulabschluss, soweit die Klassenkonferenz der abgebenden Gemeinschaftsschule oder berufsbildenden Schule auf Antrag den Übergang in die Oberstufe befürwortet; die Voraussetzungen dafür sind gegeben, wenn

    a) in Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls die bisherige Lernentwicklung, der Leistungsstand und das Lernverhalten der Schülerin oder des Schülers eine erfolgreiche Mitarbeit in der Oberstufe erwarten lassen und

    b) die Schülerin oder der Schüler den Mittleren Schulabschluss mit einer Durchschnittsnote in allen Fächern von 3,0 oder besser erreicht hat,
     
  3. Schülerinnen und Schüler, die an einer Gemeinschaftsschule oder an einem Gymnasium in Schleswig-Holstein in die Oberstufe versetzt worden sind,
     
  4. Schülerinnen und Schüler, die den Mittleren Schulabschluss durch eine abgeschlossene Berufsausbildung erworben haben, sofern die Leistungen im Abschlusszeugnis der Berufsschule in nicht mehr als einem Fach schlechter als „befriedigend“ sind, kein Fach mit „mangelhaft“ oder „ungenügend“ benotet ist und in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache eine Durchschnittsnote von 3,0 oder besser erzielt worden ist,
     
  5. Schülerinnen und Schüler, die in einem anderen Bundesland oder an einer Deutschen Auslands schule die Berechtigung für den Eintritt in die Oberstufe erworben haben
     

Bei beschränkten Aufnahmemöglichkeiten erfolgt die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber über den Notendurchschnitt. Dieser kann mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung um 0,5 verbessert werden, außer der Mittlere Schulabschluss wurde erst durch die Berufsausbildung erworben.

Schülerinnen und Schüler von kooperierenden Schulen, die die Aufnahmebedingungen erfüllen, haben ei nen Anspruch auf Aufnahme in das Berufliche Gymnasium der Hannah-Arendt-Schule, nicht aber einen Anspruch auf ein bestimmtes Profil. Liegt ein Abschlusszeugnis zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vor, wird das letzte Halbjahreszeugnis zu Grunde gelegt. Kommt es zu einer Aufnahme, ist diese solange vorläufig, bis ein Abschlusszeugnis vorgelegt wird, mit dem die Aufnahmebedingungen erfüllt werden. Genügt das Abschlusszeugnis diesen Bedingungen nicht mehr, ist die Aufnahme nichtig!

Wurde der schulische Abschluss im Ausland erworben, ist der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 nach dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen: Lernen, Lehren, Beurteilen (GER)“ vorzulegen.

Schwerpunkte
 

Mit dem Eintritt in das Berufliche Gymnasium der Hannah-Arendt-Schule entscheiden sich die Schülerin / der Schüler für einen der angebotenen Schwerpunkte Ernährung, Gesundheit oder Erziehungswissenschaften sowie für ein zweites Schwerpunktfach Deutsch, Englisch oder Mathematik.

Es wird von Seiten der Schule angestrebt, jedes der drei beruflichen Schwerpunktfächer mindestens einmal anzubieten. Ebenso sollen die Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik möglichst mindestens einmal als Schwerpunktfach angeboten werden. Die genannten Fächer werden auf erhöhtem Anforderungsniveau (eA) im Regelfall 5 Stunden pro Woche unterrichtet und sind Teil der schriftlichen Abiturprüfung. Da die Kombinationen frei wählbar sind, wird der Unterricht in vielen Fächern ab dem Schuljahr 2025/26 im Kurssystem und nicht nur im Klassenverband organisiert.
 

Unterrichtsfächer
 

Es sind folgende verbindliche Fächer auf grundlegendem Anforderungsniveau (gA) in den einzelnen Schulhalbjahren zu belegen – sofern es sich nicht um eA-Fächer handelt:
 

  • Im Beruflichen Gymnasium Ernährung: Deutsch, Englisch, Dänisch oder Französisch oder Spanisch oder Latein, Gemeinschaftskunde, Wirtschaftslehre, Religion oder Philosophie (11. und 12. Jg.), Mathematik, Biologie, Chemie, Berufliche Informatik (11. und 12. Jg.), Sport, Kunst oder Musik oder Literatur oder Darstellendes Spiel (13. Jg.).

     
  • Im Beruflichen Gymnasium Gesundheit und Soziales: Deutsch, Dänisch oder Französisch oder Spanisch oder Latein, Englisch, Erziehungswissenschaften, Gemeinschaftskunde, Wirtschaftslehre, Religion oder Philosophie (11. und 12. Jg.), Mathematik, Biologie (im Schwerpunkt Erziehungswissenschaften) oder Chemie (im Schwerpunkt Gesundheit), Berufliche Informatik (11. und 12. Jg.), Gesundheit, Sport, Kunst oder Musik oder Literatur oder Darstellendes Spiel (13. Jg.).
     

Dauer
 

Die Dauer des Schulbesuchs beträgt drei, höchstens vier Jahre. Eine nicht bestandene Abiturprüfung kann nach einem weiteren Schulbesuchsjahr einmal wiederholt werden. Ein vorangegangener Besuch der Oberstufe eines Gymnasiums wird auf die Schulbesuchsdauer des Beruflichen Gymnasiums angerechnet.
 

Berechtigungen
 

Ein Zeugnis der Fachhochschulreife kann nach Ablauf der 12. Jahrgangsstufe auf Antrag ausgestellt werden (schulischer Teil), wenn die Schülerin / der Schüler die Schule verlässt. Die Fachhochschulreife berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule (Bachelor), gegebenenfalls jedoch erst nach Absolvierung des fachpraktischen Teils der Fachhochschulreife. Das Reifezeugnis/Abiturzeugnis des Beruflichen Gymnasiums berechtigt zum Studium an den Hochschulen und Universitäten.
 

Kosten
 

Der Besuch des Beruflichen Gymnasiums ist für Schülerinnen und Schüler aus Schleswig-Holstein schul geldfrei. Lernmittel werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen zur Verfügung gestellt. Für besondere unterrichtliche Aufgaben, Lektüren, Arbeitsbücher, Besichtigungen u.ä. können Kosten bis zu € 25,00 je Monat entstehen. Lt. Beschluss der Pädagogischen Konferenz werden je Schülerin bzw. Schüler 5,- € Medienkosten pro Schuljahr erhoben. Zu den verpflichtenden Unterrichtsveranstaltungen zählt u. U. auch eine Klassenfahrt in der 11. Klasse, für die Kosten von etwa 130,- € entstehen können, sowie eine Studienfahrt im 12. oder 13. Jahrgang, die bis zu 550,- € kosten kann. Für den Mathematikunterricht werden ein digitales Endgerät (Tablet oder Laptop), sowie ein Taschenrechner mit grundlegenden Rechenfunktionen benötigt. Einige Laptops stehen in der Schule zur Ausleihe zur Verfügung.

Anmeldeverfahren
 

Der Antrag für das jeweils folgende Schuljahr ist in der Zeit vom 1. Februar bis zum 28./29. Februar einzureichen. Dem Antrag sind alle geforderten Anlagen beizufügen – siehe Antrag auf Aufnahme. Der Bescheid über das Ergebnis des Aufnahmeverfahrens wird in der Regel bis zum 31. März erteilt. Es wird dringend darum gebeten, im Falle mehrerer Schulplatzangebote nur einen Schulplatz anzunehmen! Abgelehnte Bewerberinnen und Bewerber haben noch die Möglichkeit, über eine Warteliste aufgenommen zu werden, sofern sie die Aufnahmebedingungen erfüllen.
 

Bei allen schriftlichen An- und Rückfragen fügen Sie bitte Rückporto in Form von Briefmarken bei. Nach telefonischer Vereinbarung werden Beratungstermine angeboten.

 

Ein Aufnahmeantrag kann unter Bewerbung und Anmeldeformulare heruntergeladen werden.

Infoblatt Berufliches Gymnasium RBZ Hannah-Arendt-Schule (PDF)

Anmeldeformular (dort unter Allgemeine / Fachgebundende Hochschulreife und Fachhochschulreife)