Vorgehensweise für den Verleih eines digitalen Endgeräts

1. Der Schüler/Die Schülerin beantragt die Ausleihe eines digitalen Endgerätes bei der Klassenlehrkraft (gerne per Mail).

2. Die Klassenlehrkraft leitet die Daten (Schüler./Schülerinnenname, Klassenbezeichnung und Ausleihdauer) an Shirin Klau (Endgeräteausgabe) weiter (gerne per Mail).

3. Shirin Klau setzt sich mit dem Schüler/der Schülerin in Verbindung, sobald die Geräte abgeholt werden können. Dafür muss zunächst der vorbereitete Vertrag unterschrieben werden (bei Minderjährigen auch von deren Erziehungsberechtigten). Erst wenn dieser vorliegt, kann die Übergabe erfolgen.

4. Da die Schule nur über eine begrenzte Anzahl von Leihgeräten verfügt, sollten diese zurückgegeben werden, sobald sie nicht mehr benötigt werden.

5. Die Rückgabe wird durch ein Rückgabeprotokoll bestätigt.

Nutzungsbedingungen

Unsere Nutzungsbedingungen für ein Leihgerät finden Sie hier.