Fachschule für Sozialpädagogik

Tätigkeit der Erzieherin/des Erziehers

 

Informationen über die Ausbildung in der Fachschule für Sozialpädagogik

Das Ziel der Ausbildung ist die Befähigung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe sowie in der Begleitung und Betreuung von Menschen mit Behinderungen selbständig und eigenverantwortlich Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben zu übernehmen.


1. Voraussetzung


a) ist die Hochschulzugangsberechtigung (Abitur oder Fachhochschulreife) und zusätzlich der Nachweis einer für eine sozialpädagogische Tätigkeit förderlichen Erfahrung.

oder

b) der Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Schulabschluss in Verbindung mit dem Abschluss in einem Ausbildungsberuf nach § 25 Berufsbildungsgesetz oder § 25 Handwerksordnung oder der Abschluss einer nach Bundes- oder Landesrecht vergleichbar geregelten Ausbildung.

oder

der Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Schulabschluss in Verbindung mit einer für die Zielsetzung des Schwerpunktes förderlichen Tätigkeit von sieben Jahren.

 

Ausreichende Deutschkenntnisse werden vorausgesetzt (Zertifikat B 2 (CEF) für Bewerber mit nicht deutscher Muttersprache)


2. Dauer


Die Fachschulausbildung umfasst drei Schulleistungsjahre.


3. Ausbildungsinhalte

 

  • Berufsbezogener Unterricht Berufsübergreifender Unterricht
  • Sozialpädagogische Theorie u. Praxis Kommunikation und Gesellschaft
  • Musisch-kreative Gestaltung Fremdsprache
  • Ökologie und Gesundheit
  • Organisation, Recht und Verwaltung
  • Wahlpflichtbereich

 

Praxiswochen

1. Klassenstufe = 10 Wochen
2. Klassenstufe = 10 Wochen
3. Klassenstufe = 20 Wochen


4. Berechtigungen


(1) Wer die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, ist berechtigt, die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin“ / „Staatlich anerkannter Erzieher“ zu führen.

(2) Durch Teilnahme am Zusatzunterricht und Abschluss der Zusatzprüfung kann die Fachhochschulreife erworben werden.


5. Kosten


Der Besuch der Fachschule für Sozialpädagogik ist für Schülerinnen und Schüler aus Schleswig-Holstein schulgeldfrei. Lernmittel werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen zur Verfügung gestellt. Für besondere unterrichtliche Aufgaben können Kosten bis zu € 25,00 im Monat entstehen. Für zur Ausbildung gehörige Studienfahrten ist mit Kosten für Unterbringung und Verpflegung zu rechnen. Lt. Beschluss der Schulkonferenz vom 13.11.2001 werden je Schülerin/Schüler € 5,00 Kopierkosten pro Jahr erhoben.

Die Ausbildung ist nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) förderungswürdig. Anträge sind beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung zu stellen.

Über weitere Förderungsmöglichkeiten berät Sie die für Ihren Wohnort zuständige Agentur für Arbeit.


6. Bewerbung


Die Aufnahme erfolgt zum 01. August eines jeden Schuljahres.

Die Bewerbungsunterlagen sind bis 28. Februar des laufenden Schuljahres einzureichen:

 

  1. Aufnahmeantrag für die Ausbildung (Vordruck bitte mit Rückporto in der Schule anfordern oder aus dem Internet – www.has-fl.de – herunterladen),
  2. Lebenslauf (unterschrieben)
  3. beglaubigte Kopie des schulischen Abschlusszeugnisses,
  4. beglaubigter Nachweis der beruflichen Aufnahmevoraussetzung(Berufschulzeugnis)
  5. Nachweise über Praxiszeiten im sozialpädagogischen Bereich(Notenbonus möglich).

 


7. Aufnahmeverfahren


Jede Bewerbung wird in eine Bewerberliste eingetragen.

Meldeschluss ist der 28. Februar jeden Jahres.

Die Aufnahme erfolgt, sofern die Anzahl der Bewerber die Zahl der angebotenen Schulplätze übersteigt, nach Leistung Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung oder eine von ihr beauftragte Vertretung.

Der Bewerberin/dem Bewerber wird die Entscheidung schriftlich mitgeteilt.

Bei allen schriftlichen An- und Rückfragen fügen Sie bitte Rückporto in Form von Briefmarken bei.

Bewerber können eine offene, wöchentliche Sprechstunde in Anspruch nehmen.