Fachoberschule für Gesundheit und Soziales
Die Fachoberschule Gesundheit und Soziales vermittelt durch berufsbezogene und allgemeinbildende Unterrichtsinhalte eine Bildung, die den Anforderungen für die Aufnahme eines Fachhochschulstudiums entspricht.
Ausreichende Deutschkenntnisse werden vorausgesetzt (Zertifikat B 2 (CEF) für Bewerber mit nicht deutscher Muttersprache).
Die Fachoberschule umfasst die Jahrgangsstufe 12 und schließt mit einer Fachhochschulreifeprüfung ab. In Schleswig-Holstein ist die Fachoberschule zugleich die Unterstufe der Berufsoberschule.
Der Abschluss der Fachoberschule berechtigt zur Aufnahme eines Studiums an einer Fachhochschule in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland. Nach Abschluss der Fachoberschule besteht außerdem die Möglichkeit, nach einem weiteren Jahr in der Berufsoberschule (BOS) die fachgebundene bzw. die allgemeine Hochschulreife zu erwerben (die Schule gibt Auskunft über die Standorte der BOS).
a) Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss.
- Wirtschaft/Politik
- Deutsch
- Englisch
- Mathematik
- Informationstechnik
- Religion oder Philosophie
- Sport
- evtl. 2. Fremdsprache (Dänisch oder Französisch)
- Pädagogik/Psychologie
- Gesundheit/Pflege
- Biologie
- Chemie
Die FOS schließt mit einer schriftlichen Prüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch sowie nach Wahl der Schülerin / des Schülers in Pädagogik / Psychologie oder Gesundheit / Pflege ab.
Der Besuch der Fachoberschule Gesundheit und Soziales ist für Schülerinnen und Schüler aus Schleswig-Holstein schulgeldfrei. Lernmittel werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen kostenlos zur Verfügung gestellt. Laut Beschluss der Schulkonferenz vom 13.11.2001 werden je Schülerin / je Schüler € 5,00 Kopierkosten pro Schuljahr erhoben. Die Ausbildung ist nach dem Bundesausbildungsgesetz (BAföG) förderungswürdig. Anträge sind beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung zu stellen.
- Antragsformulare für die Aufnahme sind im Schulbüro erhältlich (Vordruck bitte mit Rückporto in der Schule anfordern oder aus dem Internet www.//has-fl.de herunterladen.).
- Anträge sind bis zum 28. Februar des Kalenderjahres zu stellen.
- Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt in der Regel bis zum 31. März.
- Zusagen können nur vorbehaltlich einer ministeriellen Genehmigung der Schulart gegeben werden.
- Dem Antrag sind beizufügen:
- unterschriebener tabellarischer Lebenslauf mit Darstellung des schulischen und beruflichen Werdegangs,
- Abschlusszeugnis der Berufsschule oder falls noch nicht vorliegend: Halbjahreszeugnis,
- Zeugnis der beruflichen Abschlussprüfung oder falls noch nicht vorliegend: Zwischenprüfungszeugnis,
- Realschulabschlusszeugnis
6. Bei Einreichung nicht beglaubigter Kopien ist das jeweilige Original mit vorzulegen.
Nach telefonischer Vereinbarung können Beratungstermine angeboten werden.
Bei allen schriftlichen An- und Rückfragen fügen Sie bitte Rückporto in Form von Briefmarken bei.
Verantwortlich: Rainer Zierke, Tel.: 0461/851606, E-Mail:
rzierke(at)has-fl.de

