Berufsoberschule Gesundheit und Soziales
Die Berufsoberschule Gesundheit und Soziales vermittelt durch berufsbezogene und allgemeinbildende Unterrichtsinhalte eine Bildung, die den Anforderungen für die Aufnahme eines Hochschulstudiums entspricht.
2. Unterricht
Die Berufsoberschule umfasst die Jahrgangsstufen 12 und 13 und schließt mit der Abiturprüfung ab. In Schleswig-Holstein ist die Fachoberschule zugleich Unterstufe der Berufsoberschule.
3. Berechtigungen
Die zweijährige Berufsoberschule (BOS) Gesundheit und Soziales führt zur „fachgebundenen Hochschulreife“. Der Abschluss berechtigt zum Studium folgender Fächer an wissenschaftlichen Hochschulen (Universitäten) und Gesamthochschulen in der Bundesrepublik Deutschland:
4. Voraussetzung
Für die Aufnahme in das 1. Ausbildungsjahr (Unterstufe/Klasse 12) vergleiche die Informationen über die Ausbildung in der Fachoberschule Gesundheit und Soziales.
- Wirtschaft/Politik
- Deutsch
- Englisch
- Mathematik
- evtl. 2. Fremdsprache (Dänisch oder Französisch)
- Pädagogik/Psychologie
- Gesundheit/Pflege
- Sozialmanagement
6. Prüfung
Die BOS schließt mit einer schriftlichen Abiturprüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch sowie nach Wahl der Schülerin / des Schülers in Pädagogik / Psychologie oder Gesundheit / Pflege ab. Wird die „allgemeine Hochschulreife“ erlangt, erfolgt eine weitere Prüfung in der zweiten Fremdsprache.
7. Kosten
Der Besuch der Berufsoberschule Gesundheit und Soziales ist für Schülerinnen und Schüler aus Schleswig-Holstein schulgeldfrei. Lernmittel werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen kostenlos zur Verfügung gestellt. Laut Beschluss der Schulkonferenz vom 13.11.2001 werden je Schülerin / je Schüler € 5,00 Kopierkosten pro Schuljahr erhoben.
- Antragsformulare für die Aufnahme sind im Schulbüro erhältlich (Vordruck bitte mit Rückporto in der Schule anfordern oder aus dem Internet www.//has-fl.de herunterladen.).
- Anträge sind bis zum 28. Februar des Kalenderjahres zu stellen.
- Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt in der Regel bis zum 31. März.
- Zusagen können nur vorbehaltlich einer ministeriellen Genehmigung der Schulart gegeben werden.
Dem Antrag sind beizufügen:
- unterschriebener tabellarischer Lebenslauf mit Darstellung des schulischen und beruflichen Werdegangs,
- Abschlusszeugnis der Berufsschule oder falls noch nicht vorliegend: Halbjahreszeugnis,
- Zeugnis der beruflichen Abschlussprüfung oder falls noch nicht vorliegend: Zwischenprüfungszeugnis, bei Anmeldung für die Oberstufe der BOS: Abschlusszeugnis der Fachoberschule bzw.
- Fachhochschulreifezeugnis oder falls noch nicht vorliegend: Halbjahreszeugnis.
6. Bei Einreichung nicht beglaubigter Kopien ist das jeweilige Original mit vorzulegen.
9. Beratung
Nach telefonischer Vereinbarung können Beratungstermine angeboten werden.
Bei allen schriftlichen An- und Rückfragen fügen Sie bitte Rückporto in Form von Briefmarken bei.
Verantwortlich: Rainer Zierke, Tel.: 0461/851606, E-Mail:
rzierke(at)has-fl.de

