Berufliches Gymnasium Gesundheit und Soziales

Informationen über die Ausbildung in den Beruflichen Gymnasien Ernährung sowie Gesundheit und Soziales

Das Berufliche Gymnasium hat die Aufgabe, durch berufsbezogenen und allgemeinbildenden Unterricht der Schülerin / dem Schüler eine Bildung zu vermitteln, die den Anforderungen eines Hochschulstudiums genügt. Ziel ist die Allgemeine Hochschulreife (das Abitur).


Aufnahmebedingungen

Eine vorrangige Aufnahme erfolgt, wenn der Realschulabschluss durch Prüfung erworben worden ist und nach den Bestimmungen der jeweils besuchten Schulart zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe berechtigt oder das Abschlusszeugnis einer berufsbildenden Schule (Berufsfachschule) mit einem Notendurchschnitt von 2,4 und besser vorliegt.

Nachrangig können Schülerinnen und Schüler aufgemommen werden, die durch Prüfung den Realschulabschluss mit einem Notendurchschnitt der Fächer der Stundentafel von besser als 3,0 erworben haben oder den Realschulabschluss durch eine abgeschlossene Berufsausbildung erlangt haben. Ebenso können Schülerinnen und Schüler nachrangig aufgenommen werden, die am allgemeinbildenden Gymnasium oder in einer Gemeinschaftsschule in die Oberstufe versetzt worden sind. Eine Umrechnung der Noten wird nicht vorgenommen.

Bei Bewerberinnen und Bewerbern mit Berufsabschluss wird der Notendurchschnitt um 0,5 verbessert. Eine Verbesserung des Notendurchschnitts um 0,3 kann durch eine nachgewiesene, erfolgreiche Fort- oder Weiterbildung in einem oder mehreren Fächern der Stundentafel erfolgen. Liegt ein Abschlusszeugnis zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vor, wird das letzte Halbjahreszeugnis zu Grunde gelegt.

Übersteigt die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber die Zahl der vorhandenen Plätze, erfolgt bei Notengleichheit eine Auswahl entsprechend den Beschlüssen der Schulkonferenz.

Ausreichende Deutschkenntnisse werden vorausgesetzt (Zertifikat B 2 (CEF) für Bewerber mit nicht deutscher Muttersprache).


Schwerpunkte

Mit dem Eintritt in das Berufliche Gymnasium der Hannah-Arendt-Schule entscheidet sich die Schülerin / der Schüler für einen der vier angebotenen Schwerpunkte:

Im Beruflichen Gymnasium Ernährung ist das der Schwerpunkt

  • Ernährung mit Englisch,

im Beruflichen Gymnasium Gesundheit und Soziales sind das die Schwerpunkte

  • Gesundheit mit Deutsch
  • Erziehungswissenschaften mit Englisch
  • Erziehungswissenschaften mit Mathematik

Die genannten Fächer werden auf erhöhtem Anforderungsniveau (eA) durchgängig jeweils 5 Stunden pro Woche unterrichtet und sind Teil der schriftlichen Abiturprüfung.


Unterrichtsfächer


Der Unterricht findet in der Einführungs- und in der Qualifikationsphase überwiegend im Klassenverband statt. Weiterhin sind folgende verbindliche Fächer auf grundlegendem Anforderungsniveau (gA) in den einzelnen Schulhalbjahren zu belegen – sofern es sich nicht um eA-Fächer handelt:

Im Beruflichen Gymnasium Ernährung:

  • Deutsch
  • Dänisch, Französisch oder Spanisch
  • Gemeinschaftskunde
  • Wirtschaftslehre
  • Religion oder Philosophie (11. und 12. Jg.)
  • Mathematik
  • Biologie
  • Chemie
  • Berufliche Informatik (11. und 12. Jg.)
  • Sport
  • Kunst oder Musik oder Literatur (13. Jg.).

 

 Im Beruflichen Gymnasium Gesundheit und Soziales:

  • Deutsch
  • Dänisch, Französisch oder Spanisch
  • Englisch
  • Erziehungswissenschaften
  • Gemeinschaftskunde
  • Wirtschaftslehre
  • Religion oder Philosophie (11. und 12. Jg.)
  • Mathematik
  • Biologie (im Schwerpunkt Erziehungswissenschaften) oder  Chemie (im Schwerpunkt Gesundheit)
  • Berufliche Informatik (11. und 12. Jg.)
  • Gesundheit
  • Sport,
  • Kunst oder Musik oder Literatur (13. Jg.).


Dauer


Die Dauer des Schulbesuchs beträgt drei, höchstens vier Jahre. Eine nicht bestandene Abiturprüfung kann nach einem weiteren Schulbesuchsjahr einmal wiederholt werden. Ein vorangegangener Besuch der Oberstufe eines Gymnasiums wird auf die Schulbesuchsdauer des Beruflichen Gymnasiums angerechnet.


Berechtigungen


Ein Zeugnis der Fachhochschulreife kann nach Ablauf der 12. Jahrgangsstufe auf Antrag ausgestellt werden (schulischer Teil), wenn die Schülerin / der Schüler die Schule verlässt. Die Fachhochschulreife berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule (Bachelor), gegebenenfalls jedoch erst nach Absolvierung des fachpraktischen Teils der Fachhochschulreife. Das Reifezeugnis des Beruflichen Gymnasiums berechtigt zum Studium an den Hochschulen und Universitäten.


Kosten


Der Besuch des Beruflichen Gymnasiums ist für Schülerinnen und Schüler aus Schleswig-Holstein schulgeldfrei. Lernmittel werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen zur Verfügung gestellt. Für besondere unterrichtliche Aufgaben wie z.B. Theaterbesuche, Besichtigungen oder Messebesuche etc. können Kosten bis zu 25,- € je Monat entstehen. Lt. Beschluss der Schulkonferenz vom 13.11.2001 werden je Schülerin / Schüler 5,-€ Kopierkosten pro Schuljahr erhoben. Zu den verpflichtenden Unterrichtsveranstaltungen zählt auch eine Klassenfahrt zu Beginn der 11. Klasse, für die Kosten von maximal 100,-€ entstehen können, sowie eine Studienfahrt im 12. Jahrgang, die bis zu 400,-€ kosten kann. Für den Mathematikunterricht wird ein CAS-Taschenrechner benötigt, der über ein Leihsystem (20,-€/Schuljahr) oder im Rahmen einer Sammelbestellung käuflich (ca. 125,-€) erworben werden kann.


Anmeldeverfahren


Der Antrag für das jeweils folgende Schuljahr ist in der Zeit vom 1. Februar bis zum 28. Februar einzureichen. Dem Antrag sind alle geforderten Anlagen beizufügen – siehe Antrag auf Aufnahme. Die gleichzeitige Bewerbung an mehreren Beruflichen Gymnasien ist möglich – bedingt jedoch die Abgabe der Mehrfachbewerbungserklärung an jeder Schule. Der Bescheid über das Ergebnis des Aufnahmeverfahrens wird in der Regel bis zum 31. März erteilt.

Abgelehnte Bewerber haben noch die Möglichkeit, über eine Warteliste aufgenommen zu werden.


 

Bei allen schriftlichen An- und Rückfragen fügen Sie bitte Rückporto in Form von Briefmarken bei.

Nach telefonischer Vereinbarung werden Beratungstermine angeboten.

Verantwortlich: Rainer Zierke, Tel.: 0461/851606, E-Mail: rzierke(at)has-fl.de